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Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) für das Bundesland Rheinland-Pfalz stehen wir Ihnen bei Liegenschafts- bzw. vermessungstechnischen Angelegenheiten gerne zur Verfügung.
Beheimatet im Rhein-Lahn-Kreis, in der Nähe von St. Goarshausen, führen wir primär Vermessungen im Rheinland, Westerwald, Eifel, Hunsrück und im Großraum Koblenz durch.
Bei Liegenschaftsangelegenheiten können wir ausschließlich in Rheinland-Pfalz agieren;
technische Vermessungen führen wir jedoch länderübergreifend durch.
Unter Liegenschaftsvermessung versteht man alle Vermessungs- und Berechnungsverfahren, die zur Anlegung und Aktualisierung des Grundstücks-Katasters erforderlich sind. Hierzu gehört die Gebäudeeinmessung, Grenzfeststellung bzw. -wiederherstellung, Sonderung, Straßenschlussvermessung und Teilungsvermessung.
Im Volksmund werden hierfür häufig Begriffe verwendet wie
Landvermessung
Feldvermessung
Bauplatzvermessung
Grundstücksvermessung
Grenzvermessung .
Liegenschaftsvermessungen sind immer dann notwendig, wenn
Unklarheit über den Grenzverlauf Ihres Grundstücks herrscht
neue Grenzen gezogen werden sollen
Gebäude und bedeutsame bauliche Anlagen errichtet wurden.
Informieren Sie sich über unser Dienstleistungsangebot und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
info@vermessung-brost.de